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Praxis für Psychotherapie Nadia Loretan, Naters, Medizinisches Zentrum St. Raphael, Traumatherapie, Einzeltherapie, Systemtherapie

Rechtspsychologie

/ Forensische Psychologie

Die Rechtspsychologie bewegt sich, wie der Name andeutet, im Schnittbereich von Psychologie und Recht und richtet sich sowohl an Opfer als auch an Täter. Auf Seite der Opfer resultiert oftmals eine Traumtherapie. In der Phase der Stabilisierung sollen Gefühle reguliert werden und eigene Möglichkeiten erkannt werden. Diese Phase richtet sich darauf aus, dass der Alltag wieder zu einem sicheren Ort wird. In der Phase der Bearbeitung konfrontieren wir uns direkt mit dem Trauma. In der Phase der Integration ordnen wir das Trauma in die eigenen Lebensumstände ein.

Für Täter kann eine delikt- und störungsspezifische Behandlung angeboten werden. Bei der störungsspezifischen Behandlung soll das Bestehende einer psychischen Störung erkannt sowie die Bereitschaft zur Behandlung der psychischen Störung erstellt werden. Bei der deliktorientierten Behandlung wird das Tatverhalten angegangen sowie die Risikofaktoren für mögliche weitere Delikte evaluiert. Übergeordnet geht es bei er Rechtspsychologie darum, dass Rückfallrisiko zu vermindern.  

  • Was versteht man unter Psychotherapie?
    Ziel der Psychotherapie ist es, die Ursache für den Leidensdruck herauszufinden. Zusammen mit der Therapeutin werden Methoden erarbeitet, die auslösenden Umstände zu erkennen, diese neu zu bewerten und einen Umgang zu finden. Psychotherapie erfolgt in Form von Gesprächen. Psychotherapie bedeutet Arbeit an sich selber. Deshalb ist für den Erfolg einer Psychotherapie die aktive Teilnahme, Geduld sowie die Bereitschaft schwierige Phasen in der Therapie zu überstehen wichtig.
  • Wird Psychotherapie von der Krankenkasse übernommen?
    Die psychologische Psychotherapie kann über die Grundversicherung abgerechnet werden, sofern die Behandlung auf eine ärztliche Anordnung erfolgt. Die erforderliche Anordnung kann von Ihrem Hausarzt, einem Psychiater oder einem Facharzt für psychosomatische Medizin ausgestellt werden. Jede Anordnung gewährleistet 15 Sitzungen. Sind mehr als 30 Sitzungen erforderlich, wird für die weitere Bezahlung ein psychiatrisches Gutachten an die Versicherung erstellt. Bitte beachten Sie, dass in der Grundversicherung abzüglich Ihrer Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) abgerechnet wird.
  • Wie viele Sitzungen sind in der Regel erforderlich?
    Die Anzahl der Sitzungen hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Offenheit, der Persönlichkeit, den persönlichen Umständen und der Art des Problems. Probleme und Symptome entwickeln und verfestigen sich oft längere Zeit. Deshalb ist eine Veränderung von Verhaltensweisen und Mustern erforderlich, was Zeit beansprucht. In der Regel kommt es bereits nach den ersten Sitzungen zu Veränderungen und Erleichterung. Oft nähert man sich in 8 bis 20 Sitzungen den Therapiezielen. Es ist aber unseriös, die Länge der Therapie im Vorfeld genau abzuschätzen.
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